Autolichter sind eine vielfältige Gruppe von Komponenten, die vorne, hinten und an der Seite der Karosserie angebracht sind.

Zu den Autolichtern gehören das Abblend-, Stand-, Tagfahr-, Blink- und Fernlicht. Diese Lichter sind serienmäßig verbaut. Die meisten Fahrzeuge haben zudem Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte.

Von der Kerze zum Laser

Die Beleuchtungstechnik hat in den knapp 140 Jahren der Automobilgeschichte beachtliche Fortschritte erzielt. Waren Leuchten in den Anfangsjahren bis weit in das 20. Jahrhundert noch weitgehend funktional ausgerichtet, stellen sie heute bei vielen Modellen das Markenzeichen dar.

Angefangen hat es mit Kerzen- und Acetylenlampen, welche erstmals im späten 19. bzw. frühen 20. Jahrhundert zum Einsatz gekommen sind. Bereits 1915 wurden für Wagen der Marke Benz elektrische Abblendscheinwerfer verwendet. In den 1930er Jahren folgten Bilux-Glühlampen.

Die Einführung von Halogenlampen stellte in den späten 1960er Jahren einen großen technologischen Fortschritt dar. Seitdem wurde im Laufe der Jahre die Technik immer ausgefeilter, wobei auch das Aussehen der Lampen immer wichtiger wurde: Xenon, Bi-Xenon und LED-Lichter hielten Einzug in den Markt. Einer der neuesten Trends ist die Verwendung von Laserscheinwerfern.

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Vorsicht vor dem Gesetz

So ästhetisch einige Scheinwerfer auch sein mögen: In Deutschland ist das Fahren mit gelben Lichtern gesetzlich verboten. Auch andersfarbige Designs wie türkise oder blaue Lichter sind nicht zugelassen. Gemäß StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) dürfen für Abblendlichter ausschließlich weiße Leuchten verwendet werden. Die einzige Ausnahme bilden hier die Nebelscheinwerfer, welche auch hellgelb leuchten dürfen.

Fahren Sie einen Oldtimer oder einen beispielsweise aus den USA importierten Wagen, sind die gesetzlichen Anforderungen an die Beleuchtung nicht immer gegeben. In diesen Fällen können Sie mit einer – oft kostspieligen – Ausnahmegenehmigung Abhilfe schaffen.